Glossar
            
          Abgeschlossenheitsbescheinigung  
             
            Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus   nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie   baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen   abschließbaren Zugang von außen besitzen. 
          Ablösung  
             
          Rückzahlung   eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen eines anderen   Darlehensgebers. 
          Abnahmeverpflichtung  
             
          Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten   Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen. 
          Abschreibung  
             
          Die   Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als   steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt   werden. Es wird zwischen der linearen Abschreibung (jährlich gleich bleibende   Abschreibungsbeträge) und der degressiven Abschreibung (jährlich abnehmende   Abschreibungsbeträge) unterschieden. Bei der degressiven Form ist die Steuer   mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung in den ersten   Jahren höher. Während bei Altbauten nur die lineare Abschreibung möglich ist,   besteht bei Neubauten ein Wahlrecht zwischen beiden   Abschreibungsformen. 
          Abtretung  
             
Übertragung   von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Wenn ein Darlehensnehmer   beispielsweise einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung   hat, kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. Auch können   bei einer Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen,   Investmentfonds und Grundschulden abgetreten werden. 
          Agio  
             
          Für die   Bereitstellung eines Darlehens verlangen manche Banken einen Aufpreis, das so   genannte Agio. Der Darlehensbetrag wird zu 100% ausgezahlt, der Darlehensnehmer   muss jedoch einen höheren Betrag zurückzahlen. 
          Annuität  
             
          Zins und   Tilgung umfassende Jahreszahlung auf ein gewährtes Darlehen. Die Höhe einer   Annuität bleibt während der gesamten Zinsbindungsfrist   konstant. 
          Annuitätendarlehen  
             
          Langfristiges Darlehen, welches vom Darlehensnehmer in konstanten   Kreditraten (der so genannten Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht   aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der   Rate, während der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil   steigt. 
          Anschaffungskosten  
             
          Die   Anschaffungskosten für eine Immobilie beinhalten neben dem Kaufpreis auch   Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision,   Erschließungskosten und Finanzierungskosten. Da Abschreibungen nur auf die   Immobilie und nicht auf den Grund und Boden möglich sind, müssen die   Anschaffungsnebenkosten anteilig berechnet werden. 
          Anschlussfinanzierung  
             
          Bei einer   Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst.   Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch   von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer   die Bank wechselt. 
          Arbeitgeberdarlehen  
             
          Darlehen   eines Arbeitgebers an Betriebsangehörige zur Finanzierung von Wohneigentum.   Meist erhält der Arbeitnehmer besonders günstige Konditionen. Unter bestimmten   Voraussetzungen muss er jedoch den geldwerten Vorteil   versteuern. 
          Arbeitnehmersparzulage  
             
          Die   Arbeitnehmersparzulage können sich Arbeitnehmer sichern, die bestimmte   Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einzahlung auf einen Sparvertrag muss   durch den Arbeitgeber vorgenommen werden und als Vermögenswirksame Leistung   gekennzeichnet sein. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren kann der Sparer   über sein eingezahltes Kapital und die Arbeitnehmersparzulage verfügen - bei   einer vorzeitigen Verfügung fallen bereits gezahlte Zulagen wieder an den Staat   zurück.  
          Auflassung  
             
          Einigung des   Verkäufers und des Käufers auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des   Grundstücks- bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang erfolgt   erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins   Grundbuch. 
          Auflassungsvormerkung  
             
          Sichert den   schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück.   Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Sie   schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer das Objekt z.B. an   eine weitere Person verkauft und/oder mit weiteren Lasten und Beschränkungen   belastet. 
          Aufteilungsplan  
             
          Eine von der   Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Auf diesem Plan müssen   sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im   Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar   sein. Durch die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten   sollen Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden. 
          Auszahlungkurs  
             
          Prozentsatz   des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt   wird. 
          Auszahlungsvoraussetzungen  
             
          Im   Darlehensvertrag vereinbarte Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist   erfüllt werden müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann (z.B.   Eintragung der Grundschuld). 
          Aval  
             
          Bei einem   Aval übernimmt ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder stellt eine Garantie.   Hierbei stellt das Institut keinen Geldbetrag, sondern seine eigene   Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Institut eine Bürgschaft,   verpflichtet es sich, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten   gegenüber einzustehen. Bei einer Garantie steht es für   einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg ein. 
          Bauantrag  
             
          Schriftlicher Antrag bei einer Baubehörde auf eine Baugenehmigung. Um   das Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauantrag einzuleiten, müssen folgende   Unterlagen vorliegen:  
          
            - Lageplan mit Berechnung der Wohn-   und Nutzflächen, Maßstab 1:500 
 
            - Bauzeichnungen (Grundriss-,   Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1:100 
 
            - Berechnung des umbauten Wohnraumes   nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) 
 
            - Entwässerungspläne 
 
            - Statische Berechnungen 
 
            - Baubeschreibungen 
 
            - Nachweis einer   Haftpflichtversicherung des Entwurfverfassers 
 
            - Standsicherheits-, Wärme- und   Schallschutznachweis 
 
            - Vom Bauherrn und vom   vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschriebener   Bauantragsvordruck. 
 
           
          Bauleistungsversicherung  
             
            Eine   Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der   Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können   durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht   werden. 
          Baunebenkosten  
             
          Zu den   Baunebenkosten gehören unter anderem die Kosten für Architekten- und   Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen   und die Kosten der Finanzierung. 
          Bauspardarlehen  
             
            Ein von den   Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges   Baufinanzierungsdarlehen. Der Bausparer spart je nach Tarif 40% bis 50% der   Bausparsumme an und erhält dann ein Bauspardarlehen von entsprechend 60% bzw.   50%. Der Vorteil von Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz.   Allerdings ist zu beachten, dass die Belastung des Grundstücks durch   Bauspardarlehen nicht mehr als 80% seines Beleihungswerts betragen   darf. 
          CO2-Gebäudesanierungsprogramm  
             
          Mit ihrem   CO2-Gebäudesanierungsprogramm gewährt die KfW Eigentümern eines Altbaus günstige   Darlehen für Umbauarbeiten, die den Energieverbrauch der Immobilie deutlich   senken. Dieses Programm können Sie über Interhyp   beantragen. 
          Damnum  
             
          Selten   verwendeter Begriff für Disagio. Differenz zwischen Nominalbetrag und   tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Damnum stellt eine   Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden   Nominalzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Damnum steuerlich interessant   sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten   absetzbar sind. 
          Darlehensbewilligung  
             
          Rechtlich   verbindliche Zusage eines Darlehensgebers über die Gewährung eines   Darlehens. 
          Darlehensphase  
             
          An die   Sparphase eines Bausparvertrags schließt sich mit Auszahlung des Darlehens die   Darlehensphase an. Hierfür muss ein separater Darlehensvertrag geschlossen   werden. Im Anschluss daran zahlt der Darlehensnehmer jeden Monat seine   Darlehensrate an die Bausparkasse. Diese setzt sich aus einem Zins- und einem   Tilgungsanteil zusammen. Das Darlehen wird damit annuitätisch getilgt. 
          Degressive   Abschreibung  
             
          Alternativ   zur linearen Abschreibung können die Herstellungs- und Anschaffungskosten für   Neubauten auch degressiv mit jährlich abnehmenden Sätzen abgeschrieben werden.   Aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung ist die Steuer mindernde Wirkung in   den ersten Jahren höher. 
          Disagio  
             
          Differenz   zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Disagio   stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den Nominalzins   senkt. Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant sein, da es   als Werbungskosten absetzbar ist. 
          Einheitswert  
             
          Ein vom   Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem u.a. die Grundsteuer ermittelt wird. Der Wert liegt deutlich   unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie und wird mittels des   Einheitswertbescheides dem Eigentümer mitgeteilt. 
          Erbbaurecht  
             
          Ein   Erbbaurecht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht   einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück   kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus   festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks. 
          Erbbauzins  
             
          Wiederkehrendes Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es   ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und nach §9 Abs. 2 der Erbbaurechts-VO nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit   festzulegen. 
          Erbpacht  
             
          Erbpacht ist   ein anderes Wort für den Begriff Erbbaurecht. Ein solches Recht ist in der Regel   zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu   errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür   zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins   an den Eigentümer des Grundstücks. 
          Erhaltungsaufwand  
             
            Dem   Einkommenssteuergesetz (EStG) zufolge können alle Aufwendungen, die für die   Instandhaltung und Renovierung einer Immobilie anfallen, steuerlich als   Erhaltungsaufwand abgesetzt werden. Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden   können als Werbungskosten im Jahr der Rechnungszahlung sofort in einem Betrag   als Werbungskosten von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen   werden. Gehen die Modernisierungsarbeiten über eine zeitgemäße, Substanz   erhaltende Erneuerung der Immobilie hinaus und wird der Gebrauchswert sogar   gesteigert, zählen sie zu den Herstellungskosten. 
          Ertragswert  
             
          Insbesondere   bei vermieteten Mehrfamilienhäusern bildet der Ertragswert die Grundlage zur   Berechnung des Beleihungswertes. Die Berechnungsbasis bilden die Erträge aus   Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Diese werden auf die   Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet. 
          Erwerbskosten  
             
          Alle Kosten,   die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu zählen die   Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten und Kosten für   den Grundbucheintrag und Bodenuntersuchungen. Bei nicht zur Selbstnutzung   vorgesehenen Immobilien können die Erwerbskosten steuerlich abgesetzt   werden. 
          EURIBOR  
             
          EURIBOR   (Abkürzung für "European Interbank Offered Rate") ist   der Zinssatz für Termingelder in Euro, die zwischen europäischen Banken   gehandelt werden. Der EURIBOR hat mit Einführung des Euro den FIBOR (Frankfurt   Interbank Offered Rate) als Referenzzinssatz bei   Krediten und Anlagezinssätzen ersetzt. 
          Festdarlehen  
             
          Langfristiges Darlehen, das am Ende der Zinsbindung in einer Summe   zurückgezahlt wird. Während der Zinsbindung sind nur die Zinsen zu entrichten.   Für die Tilgung des Darlehens werden häufig Bausparverträge,   Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds   bespart. 
          Festzins  
             
          Der bei   Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Zinssatz. Eine   Kündigung des Darlehens ist in dieser Zeit nicht möglich. Nur bei einer   Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren kann das Darlehen unter   Berücksichtung einer sechsmonatigen Frist gekündigt   werden. 
          Festzinsdarlehen  
             
          Darlehen,   dessen Konditionen die Bank für einen vorher bestimmten Zeitraum garantiert,   unabhängig davon, ob die Zinsen steigen oder fallen. Das Gegenteil eines   Festzinsdarlehens ist ein Gleitzinsdarlehen, bei dem sich die Konditionen in   Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses jederzeit   ändern. 
          Finanzierungsplan  
             
          Detaillierte   Aufstellung der Herstellungs- und Erwerbskosten einerseits sowie der für die   Finanzierung einzusetzenden Eigen- und Fremdmittel andererseits. Der   Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Differenz der Gesamtkosten und der   Eigenmittel. Daraufhin kann für den Darlehensnehmer ein Tilgungsplan erstellt   werden, der die anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen auflistet und die   monatliche Belastung enthält. 
          Flurkarte  
             
          Landkarte,   die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. Diese Karte kann beim zuständigen   Katasteramt eingesehen und angefordert werden. 
          Flurstück  
             
          Bezeichnung   für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung dieser   Fläche ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken   bestehen. 
          Forward-Darlehen  
             
          Darlehen,   mit dem sich ein Darlehensnehmer bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen   in der Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens   ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann.   Häufig wird diese Darlehensform genutzt, wenn die Zinsbindung des bestehenden   Darlehens erst in zwölf bis 54 Monaten ausläuft, das aktuelle Zinsniveau jedoch   gesichert werden soll. Für Forward-Darlehen werden je nach Dauer der   "Aufschubzeit" Zinsaufschläge berechnet. Es fallen keine Bereitstellungszinsen   an. 
          Fremdkapital  
             
          Alle   Finanzierungsmittel, die dem Darlehensnehmer von Dritten (Banken,   Versicherungen, Arbeitgeber, öffentliche Stellen oder Familie/Freunde) zur   Verfügung gestellt werden. 
          Gemeinschaftseigentum  
             
          Dieser   Begriff taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Zum   Gemeinschaftseigentum gehören die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die   nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Dazu gehören alle   Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind, wie z.B.   Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie   Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern gemeinsam   verwaltet und in Stand gehalten. 
          Gesamtschuldner  
             
          Wenn mehrere   Darlehensnehmer gemeinschaftlich für einen Kredit haften, spricht man von einer   gesamtschuldnerischen Haftung. Jeder Gesamtschuldner ist damit unabhängig von   den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des   von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei. Sie darf jedoch die Leistung   nur einmal verlangen. 
          Geschlossener   Immobilienfonds  
             
          Geschlossene   Immobilienfonds investieren das Geld ihrer Gesellschafter größtenteils in   gewerbliche Immobilien. Diese Fonds beschränken sich meist auf die Finanzierung   eines oder weniger Objekte. Anders als bei offenen Fonds ist das   Zertifikatskapital damit auf eine feste Summe begrenzt. Die Investoren werden   entweder Miteigentümer an den Grundstücken oder Gesellschafter einer KG oder   BGB-Gesellschaft. Geschlossene Immobilienfonds eignen sich speziell für Anleger,   die mit begrenztem Kapitaleinsatz und ohne eigenen Verwaltungsaufwand am   wirtschaftlichen Nutzen einer Immobilie teilhaben und zudem Steuervorteile   erzielen wollen. 
          Gleitzinsdarlehen  
             
          Darlehen,   dessen Konditionen die Bank jederzeit aufgrund von marktüblichen   Zinsentwicklungen ändern kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird meist mit günstigeren   Einstiegskonditionen belohnt. 
          Globalbelastung  
             
          Eine   Globalbelastung liegt vor, wenn ein Grundpfandrecht auf mehreren Grundstücken   lastet. Dabei haftet jedes Grundstück für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechts.   Die Grundpfandrechtsgläubiger sichern sich so gegen eine mögliche   Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab, da sie alle oder eine beliebige   Auswahl der Grundstücke zur Befriedigung ihrer Forderungen verwerten   können. 
          Grundbuch  
             
          Beim   Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks   darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die   Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an   anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem   Interesse (z.B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen   Glauben, d.h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut   werden. 
          Grundbuchauszug  
             
          Vollständige   Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim   zuständigen Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem Interesse angefordert werden   kann. 
          Grunddienstbarkeiten  
             
          Bei   Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Rechte Dritter am bezeichneten   Grundstück. Sie sind in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Typische   Grunddienstbarkeiten sind Wegerechte, Leitungsrechte sowie Geh- und   Fahrtrechte. 
          Grunderwerbssteuer  
             
          Steuerliche   Belastung beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke. Seit dem 1. Januar 1997   beträgt sie 3,5% des Kaufpreises. 
          Grundpfandrecht  
             
          Mit einem   Grundpfandrecht sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem   Immobilienbesitzer ab. Hierfür wird beispielsweise eine Hypothek oder eine   Grundschuld eingetragen. 
          Grundpfandrecht  
             
          Mit einem   Grundpfandrecht sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem   Immobilienbesitzer ab. Hierfür wird beispielsweise eine Hypothek oder eine   Grundschuld eingetragen. 
          Grundschuldbestellung  
             
          Mit der   Grundschuldbestellung stimmt ein Eigentümer der Belastung seiner Immobilie zu.   Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden und ist mit dem Antrag auf   Eintragung in das Grundbuch verbunden. 
          Grundschuldzins  
             
          Der   Grundschuldzins wird zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch eingetragen.   Während die Höhe der Grundschuld meist dem Darlehensbetrag entspricht, weicht   der Grundschuldzins erheblich vom Darlehenszins ab. Damit möchte der Gläubiger   im Falle einer Zwangsversteigerung weitere Forderungen (ausstehende   Zinszahlungen, Kosten für Zwangsversteigerung etc.)   abdecken. 
          Grundsteuer  
             
          Von den   Gemeinden erhobene Steuer auf Grundbesitz. Sie wird nach einheitlichen   Grundsätzen erhoben. Die Höhe hängt im Wesentlichen von dem jeweiligen   Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinden ab 
          Grundstück  
             
          Räumlich   exakt abgetrennter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines   Grundbuchblatts eingetragen ist. Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen   Gebäude gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines   Grundstücks. 
          Hypothek  
             
          Mit einer   Hypothek können Gläubiger ihre Forderung gegenüber dem Immobilieneigentümer   durch das Grundstück absichern. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek   abhängig von der ihr zugrunde liegenden Forderung. Ist die persönliche Forderung   bezahlt, erlischt auch die Hypothek. Heutzutage sind Hypotheken weitestgehend   durch Grundschulden ersetzt worden (Reduzierung von Kosten und   Arbeitsaufwand). 
          Hypothekendarlehen  
             
          Durch ein   Grundpfandrecht gesichertes langfristiges Darlehen. Um den   Hypothekendarlehensnehmer gegen kurzfristige Zinsschwankungen abzusichern, wird   der vereinbarte Zins für einige Jahre festgeschrieben. 
          Kaufvertrag  
             
            Der Kauf   einer Immobilie muss durch einen notariell beurkundeten Vertrag erfolgen, da das   Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist. Hierbei werden auch die Bedingungen für   die Eigentumsübertragung geklärt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur   Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.  
            Die drei Schritte zum Erwerb einer Immobilie sind:  
          
            -          Notarieller Abschluss   des Kaufvertrages 
 
            -          Notarielle   Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang 
 
            -          Eintragung des   Eigentumsübergangs in das Grundbuch. 
 
           
          Erst mit der   Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.  
          Kommunalobligation      
             
            Von einem Kreditinstitut emittiertes festverzinsliches Wertpapier,   welches durch eine Forderung gegen Städte und Gemeinden besichert   ist. 
           Konditionen  
             
          Als   Konditionen bezeichnet man die Kosten, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist,   ein Darlehen zu Verfügung zu stellen. Hierzu zählen: Nominalzinssatz, Dauer der   Zinsfestschreibung, Auszahlungskurs, Tilgungssatz sowie der Beginn der Tilgung,   Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen. Die günstigste Finanzierung lässt   sich nur unter Einbeziehung aller Eckpunkte und durch den sorgfältigen Vergleich   der Gesamtkondition ermitteln. 
          Konditionenanpassung  
             
          Bei Ablauf   der Zinsfestschreibung müssen für den folgenden Zeitraum neue Konditionen   festgelegt werden. Änderungswünsche des Kunden können zu diesem Zeitpunkt   selbstverständlich berücksichtigt werden (z.B. Höhe des Darlehensbetrages, Höhe   des Tilgungssatzes etc.). 
          Kreditfähigkeit  
             
          Nur   volljährige und damit uneingeschränkt geschäftsfähige Personen sind per Gesetz   kreditfähig. Allerdings kann Jugendlichen unter 18 Jahren durch eine   gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen und älteren   Personen unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden. 
          Legitimation  
             
          Jeder   Darlehensnehmer muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder   Reisepasses ausweisen. Häufig kann aufgrund der räumlichen Entfernung des   Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen Papiere nicht persönlich erfolgen.   Hier übernimmt die Deutsche Post AG im Rahmen des PostIdent-Verfahrens vielfach die   Legitimationsprüfung. 
          Lineare   Abschreibung  
             
          Alternativ   zur degressiven Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsrate mit der Zeit   verringert, können die Herstellungs- und Anschaffungskosten auch linear   abgeschrieben werden. Hierbei bleiben die jährlichen Raten über die gesamte   Laufzeit konstant. Damit ist auch die Steuer mindernde Wirkung gleich   bleibend. 
          Löschungsbewilligung  
             
Öffentlich   beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z.B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung   des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder   Grundschuld) zugestimmt. 
          Muskelhypothek  
             
          Umgangssprachliche Bezeichnung für Eigenleistung. Persönliche   Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur   Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Muskelhypothek   wird meist überschätzt. Risiken liegen in dem hohen Zeitaufwand, der längeren   Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem   Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. 
          Nachfinanzierung  
             
          Als   Nachfinanzierung wird ein über die ursprünglich abgeschlossene Darlehenssumme   hinausgehender Finanzierungsbedarf bezeichnet. Eine Nachfinanzierung kann   notwendig werden, wenn die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der   Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden   müssen. 
          Nebenkosten  
             
          Beim Kauf   einer Immobilie entstehen folgende Nebenkosten: Grunderwerbssteuer (3,5%),   Notar- und Grundbuchgebühren (1,5%) und ggf. Maklerprovision (ab 3,0% zzgl.   MwSt.). Diese Kosten dürfen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition nicht   vernachlässigt werden. Nach dem Erwerb fallen laufende Nebenkosten in Form der   Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an. Sie sind bei der Ermittlung der   monatlichen Belastung zu berücksichtigen. 
          Nebenleistungen  
             
          Nebenleistungen sind alle über die Zins- und Tilgungsleistungen   hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie z.B.   Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder   Bürgschaftsgebühren. 
          Negativbescheid  
             
            Das Amt zur   Regelung offener Vermögensfragen bescheinigt hiermit, dass keine   vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Dieser   Bescheid muss meist vor Bestellung einer Grundschuld   vorliegen. 
          Negativbescheinigung  
             
          Gemeinden   steht grundsätzlich bei allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner   Eintragung im Grundbuch bedarf. Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung   versichert die Gemeinde, dass sie dieses Recht nicht ausüben   wird. 
          Negativerklärung  
             
          Mögliches   Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe   (z.B. 10.000 Euro). Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der   Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht zuungunsten des Kreditgebers zu verändern.   Dies könnte beispielsweise durch die Veräußerung oder Belastung seines   Grundbesitzes der Fall sein. Die Negativerklärung wird statt einer   Grundschuldeintragung eingesetzt. 
          Nichtabnahmeentschädigung  
             
          Werden   zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht   abgenommen, entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der   Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung - die   Nichtabnahmeentschädigung - ausgleichen. 
          Nießbrauch  
             
          Belastung   einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person.   Diese Person ist berechtigt, aus der Immobilie einen Nutzen zu ziehen. Beispiele   hierfür sind Wohnrechte oder Ansprüche auf Mieteinnahmen aus der besagten   Immobilie. Ein Nießbrauch macht eine Immobilie normalerweise   unverwertbar. 
          Nominalzins  
             
          Der   Nominalzins wird meist für ein Jahr angegeben und vom Nominalbetrag des   Darlehens berechnet. Wenn für ein Darlehen von 100.000,- Euro beispielsweise ein   Nominalzins von 4,5% gewährt wird, liegen die jährlichen nominalen Zinszahlungen   bei 4.500,- Euro. Der Effektivzins, der Zins der alle anfallenden Kosten   beinhaltet, liegt über diesem Satz. 
          Notaranderkonto  
             
          Ein auf den   Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige   Darlehensauszahlung, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar   gewährleistet eine zweckmäßige Verwendung der Gelder   (Treuhandauftrag). 
          Notarieller Kaufpreis  
             
          Der   Kaufpreis, der einem bei einem Notar geschlossenen Kaufvertrag zugrunde liegt.   Der notarielle Kaufpreis ist u.a. maßgebend für die   steuerliche Abschreibung, die Grunderwerbssteuer sowie für die Ermittlung des   Beleihungswertes. 
          Objektbeschränkung  
             
          Jeder   Steuerpflichtige kann die staatliche Grundförderung für Bau oder Kauf einer   Immobilie nach § 10e EStG beanspruchen. Allerdings ist diese Förderung   grundsätzlich auf ein Objekt beschränkt und kann daher nur einmal im Leben in   Anspruch genommen werden. Ehegatten können die Förderung folglich für zwei   Objekte in Anspruch nehmen. 
          Prolongation  
             
          Verlängerung   eines bestehenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier lediglich   die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers (der Bank) findet   nicht statt. 
          Rangstelle  
             
          Gläubiger eines Darlehensnehmers werden in einer bestimmten   Reihenfolge im Grundbuch gelistet. Die jeweilige Rangstelle ist im Fall einer   Zwangsvollstreckung wichtig: Je besser die Platzierung, desto höher ist die   Chance, dass die ausstehenden Forderungen bedient werden können, da die   Forderungen der Reihe nach bedient werden. 
          Realkredit  
             
            Ein in der   Regel durch die Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesicherter   langfristiger Kredit, der meist Investitionszwecken dient. Realkredite von   Banken werden grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen,   Darlehen von Bausparkassen hingegen an zweiter Stelle. 
          Rangrücktritt  
             
          Durch   notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger   seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen   Gläubigers verändern.  
          Realkreditinstitut      
             
            Hauptaufgabe von Realkreditinstituten liegt in der Gewährung von   überwiegend mittel- und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten   in Form von Hypotheken und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch   die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die   Realkreditinstitute (auch Hypothekenbanken genannt) unterliegen besonderen   gesetzlichen Regelungen. 
          Refinanzierung  
             
          Mittelbeschaffung eines Kreditinstituts, um Darlehen vergeben zu können.   Bei Hypothekenbanken geschieht dies über Ausgabe von Pfandbriefen. Die Bank gibt   Pfandbriefe an Anleger aus und reicht das erhaltene Geld an Darlehensnehmer   weiter. 
          Restschuld  
             
          Zu einem   bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter (zurückgezahlter) Teil eines   Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand eines Tilgungsplans   festgestellt werden. 
          Rückauflassungsvormerkung  
             
          Eine   Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und sichert die   Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag   einer solchen Vormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von   Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden. Der Kauf des   Grundstücks ist mit bestimmten Auflagen verbunden. Hält der Käufer diese   Auflagen nicht ein, hat der frühere Eigentümer (in diesem Fall die Stadt) einen   Anspruch auf Rückübertragung. 
          Rücktritt vom   Darlehensvertrag  
             
          Einseitige   Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Kreditvertrags durch den Darlehensgeber.   Das Institut wird von dem Vertrag zurücktreten, wenn beispielsweise nachträglich   Informationen bekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen. Auch   falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber, zurückzutreten   und eine so genannte Nichtabnahmeentschädigung zu   verlangen. 
          Sachwertverfahren  
             
          Der Wert   eigengenutzter Immobilien wird mit dem   Sachwertverfahren ermittelt. Er ergibt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert   und dem Wert der Außenanlagen. In der Praxis wird bei der Berechnung des   Gebäudewerts oft ein Abschlag genommen, weshalb der Sachwert bis zu 30% unter   den tatsächlichen Anschaffungskosten liegen kann. Bei Eigentumswohnungen wird   nur unter bestimmten Umständen das Sachwertverfahren   angewandt. 
          Schätzkosten  
             
          Kosten, die   bei der Wertermittlung einer Immobilie anfallen. 
            
          Schufa  
             
            Die   Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung wird mit Schufa abgekürzt. Die Schufa   erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der   Bonität der Kreditnehmer. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage   zur Verfügung - selbstverständlich unter der strengen Beachtung des   Datenschutzes. 
          Schuldnertausch  
             
          Beim Verkauf   einer Immobilie kann die Finanzierung mitverkauft werden. Der Käufer wird dann   zum Schuldner des Darlehens. Der Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des   Gläubigers (Darlehensgeber) durchgeführt werden. Ihm geht eine eingehende   Bonitätsprüfung voraus. Die Bewilligung erfolgt meist gegen eine einmalige   Vergütung von 1 bis 2% der Restschuldsumme. 
          Schuldübernahme  
             
          Bei einer   Schuldübernahme tritt der bisherige Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag   aus, während ein neuer Darlehensnehmer einspringt. Dieser Vorgang setzt das   Einverständnis aller Vertragsparteien voraus. Eine Schuldübernahme kann nur   durch einen notariellen Vertrag oder die notarielle Beurkundung eines Vertrags   erfolgen. Sie ist meist problemlos möglich, sofern die Bonität des neuen   Darlehensnehmers mindestens so gut ist wie die des   bisherigen. 
          Schuldzinsen  
             
          Entgelt für   die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Schuldzinsen sind nur bei vermieteten   Immobilien als Werbungskosten steuerlich absetzungsfähig. Dabei spielt es keine   Rolle, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters   angefallen sind. 
          Schuldzinsenabzug  
             
          Bei   vermieteten Objekten haben Schuldzinsen den Charakter von Werbungskosten und   können daher von der Steuer abgesetzt werden. 
          Sondereigentum  
             
          Das   Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwei Arten des Sondereigentums: Zum einen   das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum), zum anderen   das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen   (Teileigentum). 
          Sondernutzungsrecht  
             
          Bei   Mehrfamilienhäusern werden oftmals Sondernutzungsrechte für Teile des   gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn   Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch   werden für Gartenanteile und Kellerräume Sondernutzungsrechte   vergeben. 
          Sondertilgung  
             
          Neben dem   monatlich regelmäßigen Tilgungsanteil können Darlehensnehmer auch außerplanmäßig   ihre Schulden reduzieren. Diese Sondertilgungen können die Gesamtlaufzeit   verkürzen oder die regelmäßigen Darlehensraten reduzieren. 
          Sparphase  
             
          Während der   Sparphase eines Bausparvertrags kann der Bausparer monatlich gleich bleibende   Beträge in seinen Vertrag einzahlen oder in unregelmäßigen Abständen größere   Einzahlungen vornehmen. Auch kann er das gesamte Mindestguthaben mit einer   Einmalzahlung einbringen. 
          Staatliche   Förderung  
             
          Der größte   Block der staatlichen Förderung - die Eigenheimzulage - wurde zum 1. Januar 2006   abgeschafft. Jedoch können Häuslebauer über   KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen gelangen. Vermieter profitieren unterdessen   von steuerlichen Vergünstigungen, wie z.B. Abschreibungen. Zudem bieten die   Länder für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und   Bürgschaften. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für   Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt. 
          Teilauszahlungszuschlag  
             
          Ausgleich   für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das Darlehen auf Wunsch   des Kunden in mehreren Teilen (z.B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird. Dieser   Zuschlag variiert je nach Bank: Während manche Institute nichts berechnen,   können bei anderen zwischen 50,- und 100,- Euro fällig   werden. 
          Teileigentum  
             
          Als   Teileigentum wird das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen   eines Gebäudes bezeichnet (z.B. Kellerräume oder Garten). Es steht immer in   Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen   Eigentum. 
          Teilungserklärung  
             
          Erklärung   eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in   verschiedene von einander getrennte Wohnungen geteilt wird. Die Teilung wird mit   der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wirksam. Dadurch ist es möglich,   diese Miteigentumsanteile selbständig zu belasten. Die Teilungserklärung gibt   unter anderem Auskunft darüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil-   oder Gemeinschaftseigentum sind. 
          Tilgung  
             
          Regelmäßige   Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über   die Höhe der Darlehensrate und über die Gesamtlaufzeit des   Darlehens. 
           Tilgungsaussetzung  
             
          Darlehensnehmer können anstelle der üblichen monatlichen   Tilgungsleistungen auch eine Tilgungsaussetzung vereinbaren. Hierbei zahlen sie   lediglich die anfallenden Zinsen (Festdarlehen). Als Tilgungsersatz einigen sich   beide Vertragspartner auf ein so genanntes Tilgungssurrogat. Dieses wird separat   bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet.   Beispiele für solche Surrogate sind: Abtretung von Ansprüchen aus   Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder   Investmentfonds. 
          Tilgungsfreie   Jahre  
             
          Vereinbarung   zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer, dass die Tilgung der   Darlehensschuld erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung des Darlehens   beginnt. 
          Tilgungshypothek  
             
          Darlehen,   das durch gleich bleibende Raten zurückgezahlt wird. Während sich der Zinsanteil   durch die Zahlung verringert, erhöht sich automatisch der Tilgungsanteil (siehe   auch Annuitätendarlehen). 
          Tilgungsplan  
             
          Zeitliche   Darstellung eines Darlehensverlaufs von dessen Auszahlung bis zur planmäßigen   Rückführung. Der Tilgungsplan gibt Auskunft über die Höhe der monatlichen Rate,   den darin enthaltenen Zins- und Tilgungsanteil und die Restschuld. Die   Darstellung ist auf monatlicher und jährlicher Basis möglich. Der Tilgungsplan   kann nur für die Zeit der Zinsbindung exakte Zahlen liefern. Mit Vereinbarung   einer neuen Zinsfestschreibung ist ein aktualisierter Tilgungsplan   notwendig. 
          Tilgungsstreckungskredit  
             
          Wird bei   einem Hypothekendarlehen ein Disagio vereinbart, erhält der Darlehensnehmer bei   der Auszahlung einen um das Disagio ermäßigten Betrag. Dadurch entsteht eine   Finanzierungslücke. Diese muss durch ein so genanntes Tilgungsstreckungsdarlehen   geschlossen werden. Während der Tilgung dieses Darlehens bleibt das   Hauptdarlehen tilgungsfrei. Dies führt zu einer Laufzeitverlängerung des   Gesamtkredits. 
          Tilgungssurrogat  
             
          Wenn eine   Tilgungsaussetzung vereinbart wird, muss das Darlehen meist endfällig an den   Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Daher muss der Darlehensnehmer einen   Tilgungsersatz - auch Tilgungssurrogat genannt - besparen. Hierbei bieten sich   unter anderem Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge   oder Investmentfonds an. 
          Tilgungsverrechnung  
             
          Die   Tilgungsleistungen reduzieren die Restschuld in regelmäßigen Abständen. Die   Tilgungsverrechnung gibt den Zeitpunkt hierfür an. Wen beispielsweise eine   "sofortige Tilgungsverrechnung" vereinbart wurde, wird die Zahlung entsprechend   dem Eingang sofort mit der Restschuld verrechnet. 
          Treuhandzahlung  
             
          Eine   Treuhandzahlung führt dazu, dass ein Darlehen bereits ausgezahlt werden kann,   bevor alle Auflagen (z.B. Eintragung der Grundschuld) erfüllt sind. Die Zahlung   erfolgt an vertrauenswürdige Dritte (so genannte Treuhänder) mit der Maßgabe,   das Geld an den endgültigen Empfänger weiterzuleiten, wenn alle Auflagen erfüllt   sind. 
          Umschuldung  
             
          Bei einer   Umschuldung wird für eine Anschlussfinanzierung der Darlehensgeber gewechselt.   Nach Ablauf der Zinsbindung ist dies völlig unproblematisch und kostengünstig.   Während der Zinsbindung könnte die Vorfälligkeitsentschädigung hingegen die   angestrebte Zinsersparnis zunichte machen. 
          Unbedenklichkeitsbescheinigung  
             
          Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die   Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins   Grundbuch wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung   verlangt. 
          Variabler   Zins  
             
          Nominalzinssatz, der während der Laufzeit des Darlehens jederzeit   einseitig durch den Darlehensgeber geändert werden kann. Die Zinsen werden also   nicht für eine bestimmte Zeit festgeschrieben. Häufig ist die Anpassung an einen   Index (z.B. EURIBOR) gekoppelt. 
          Variables   Darlehen  
             
          Bei einem   variablen Darlehen wird der Zinssatz alle drei oder sechs Monate an den   Kapitalmarktzins angepasst. Das Darlehen kann zu diesen Terminen ganz oder   teilweise zurückgeführt werden. 
          Verkehrswert  
             
          Der   Verkehrswert einer Immobilie entspricht dem Preis, der zu einem bestimmten   Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen   wäre. 
          Vermögensbildungsgesetz  
             
          Gesetz, mit   dem die Arbeitgeber dazu angehalten werden, ihren Mitarbeiter vermögenswirksame   Leistungen zu zahlen. Diese werden durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage je   nach Anlageart öffentlich gefördert. 
          Vorfälligkeitsentschädigung  
             
          Kreditinstitute verlangen meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn   ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will. Da bei   Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit   festgeschrieben werden, müssen sich auch die Banken für diese Zeit die Gelder   beschaffen. Wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, muss der Darlehensgeber   die Gelder anderweitig anlegen. Dies führt zu einem Verlust, für den der   Darlehensnehmer aufkommen muss. 
          Vorfälligkeitsschutz  
             
          Mit dem   Interhyp-Vorfälligkeitsschutz kann man für den Fall   eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines   Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Einmalbetrags kann man   - sofern die Immobilie verkauft wird - bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen   zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Mehr zu diesem   Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber oder im Bereich Produkte   & Konditionen. 
          Vorfinanzierungskredit  
             
          Wer einen   Bausparvertrag hat, jedoch schon vor Zuteilung der Bausparsumme finanzielle   Mittel für die Finanzierung seiner Immobilie benötigt, kann einen   Vorfinanzierungskredit aufnehmen. Mit Zuteilung wird dieser   Vorfinanzierungskredit automatisch durch die Bausparsumme abgelöst. Im Gegensatz   zur Zwischenfinanzierung ist das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben   beim Vorfinanzierungskredit noch nicht angespart. 
          Vorkaufsrecht  
             
          Ein   Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Es sichert dem   Begünstigten das Recht, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die   Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten   Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Will er dies nicht, muss er seine   Zustimmung zum Verkauf erteilen. 
          Vorkaufsrecht  
             
          Ein   Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Es sichert dem   Begünstigten das Recht, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die   Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten   Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Will er dies nicht, muss er seine   Zustimmung zum Verkauf erteilen. 
          Wegerecht  
             
          Recht zum   Überqueren eines anderen Grundstücks. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts   durch dieses Recht ist individuell zu prüfen. 
          Wertermittlung  
             
            Mit der   Wertermittlung werden der tatsächliche Verkehrs- und der Beleihungswert einer   Immobilie festgestellt. Bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und   Zweifamilienhäusern erfolgt die Bewertung in der Regel über das   Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem   Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter   umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je   Quadratmeter Wohnfläche). 
             
          Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über den   Ertragswert bestimmt. Dieser errechnet sich aus der   Jahresnettokaltmiete. 
          Wertschutzbrief  
             
          Wenn Sie   Ihre Immobilie aus persönlichen oder beruflichen Gründen überstürzt verkaufen   müssen, steigt das Risiko, dass Sie sie zu einem günstigeren Preis hergeben   müssen als Sie seinerzeit gezahlt hatten. In einem solchen Fall kann ein   Wertschutzbrief den entstandenen Schaden mindern. Auch springt der   Wertschutzbrief im Falle einer Erwerbsunfähigkeit- oder Pflegebedürftigkeit   ein. 
          Wohnfläche  
             
            Die   Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und bei jeder   Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil.  
          Zur Wohnfläche gehören:  
          
            - 100% der Grundflächen von Räumen   mit einer Höhe von mindestens 2 m 
 
            - 50% der Grundflächen von Räumen mit   einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie   z.B. Wintergärten) 
 
            - max. 50% der Grundfläche von   Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören 
 
           
          Nicht anrechenbare   Flächen:  
  Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume,   Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und   Garagen. 
          Wohnraum   Modernisieren  
             
          Das Programm   "Wohnraum Modernisieren" wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)   aufgelegt. Hiermit sollen Sanierungen oder Modernisierungen von Eigenheimen   durch günstige Darlehenskonditionen gefördert werden. Wenn durch die Maßnahmen   der Energieverbrauch gesenkt wird, erhalten Darlehensnehmer zudem einen besseren   Zinssatz. Dieses Programm können Sie über Interhyp   beantragen. 
          Wohnrecht  
             
          Recht   zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter   Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes   beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung   aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche   Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer. 
          Wohnungsbauförderung  
             
          Vermieter   profitieren von steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von   Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau von den Ländern meist zinsgünstige   Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und   Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und damit etwas   verbilligt. Allerdings sind die meisten Förderungen an bestimmte   Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Nähere Auskünfte   erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim   Bürgermeisteramt. 
          Wohnungsbauprämie  
             
          Mit der   Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Diese   können sich unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren wird die Prämie bei   der Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt. 
          Wohnungseigentum  
             
          Das   Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als   auch den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z.B.   Wohnhausgrundstück). 
          Wohnungseigentumsgesetz  
             
          Rechtliche   Grundlage für das Wohnungseigentum. Im Wohneigentumsgesetz ist das   Wohnungseigentum definiert sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer   geregelt 
          Wohnwirtschaftliche   Zwecke  
             
          Die Vergabe   von Bauspardarlehen darf nur erfolgen, wenn die Gelder für einen   wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke   gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Zudem kann der   Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich   Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z.B. in einem Seniorenstift)   sichern. Auch ist mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden   Baufinanzierung möglich. 
          Zins  
             
          Das für die   Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu   entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz vom   Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten   Nominalzinssatz. 
          Zinsabschlag  
             
          Nach dem   Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle   Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% versehen. Dieser Betrag wird von den   Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt weitergeleitet.   Dieser Abzug kann verhindert werden, wenn der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut   einen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen auf Bausparguthaben sind jedoch auch   ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im   Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine   Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt   wird. 
          Zinsabschlag  
             
          Nach dem   Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle   Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% versehen. Dieser Betrag wird von den   Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt weitergeleitet.   Dieser Abzug kann verhindert werden, wenn der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut   einen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen auf Bausparguthaben sind jedoch auch   ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im   Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine   Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt   wird. 
          Zinsänderungsrisiko  
             
          Bei einem   Gleitzinsdarlehen ist mit einem Zinsänderungsrisiko zu   rechnen, da sich der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit an die Marktzinsen   anpassen und somit auch steigen kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird allerdings meist mit zunächst   günstigeren Einstiegskonditionen belohnt. 
          Zinsänderungsrisiko  
             
          Bei einem   Gleitzinsdarlehen ist mit einem Zinsänderungsrisiko zu   rechnen, da sich der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit an die Marktzinsen   anpassen und somit auch steigen kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird allerdings meist mit zunächst   günstigeren Einstiegskonditionen belohnt. 
          Zusatzsicherheit  
             
          Sicherheiten, die bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht   ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Darunter fallen beispielsweise   Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von   Verwandten sowie die Verpfändung von Bankguthaben und   Wertpapieren. 
          Zuteilung  
             
          Sobald ein   Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die   Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt - also   ausgezahlt - werden. Hierfür muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird   nämlich nur zugeteilt, wenn dies beantragt wird. 
          Zwangsvollstreckung  
             
          Gesetzlich   geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegenüber   einem Schuldner. 
          Zwischenfinanzierung  
             
        Eine   Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs   (z.B. während der Bauphase). Die Zwischenfinanzierung wird später durch   Eigenkapital (z.B. aus Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der   langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst. 
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